Wissenswertes

Hausbesuchspraxis

Meine Heilpraktiker-Praxis ist eine Hausbesuchspraxis. Nach telefonischer oder schrifttlicher (Mail) Terminvereinbarung komme ich bequem für die Behandlung zu Ihnen nach Hause. Für Sie entfallen lästige Anfahrtswege und Wartezeiten. Der Anfahrtsweg wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Behandlungskonzept

Für den ersten Termin plane ich 60-90 Minuten Zeit ein. Bei diesem Termin führen wir eine ausführliche Anamnese, gegebenenfalls weitere Diagnostik und eine erste Behandlung durch. Sollte für die weitere Behandlung weitere Diagnostik oder eine ärztliche Abklärung notwendig sein, wird diese nach Absprache extern durchgeführt. Die Kosten dafür trägt der Patient. Je nach Beschwerdebild sind weitere Termine notwendig.

Bei mir erhalten Sie keine symptomatische Therapie, die nur kurzfristig zu einer Besserung führt. Ich zeige Ihnen die Ursache Ihrer Beschwerden auf und gebe Ihnen individuelle Maßnahmen an die Hand, sodass sie ursächlich, langfristig und nachhaltig ihre Beschwerden positiv beeinflussen können.

Honorar

Mein Honorar beträgt 140€ pro Stunde und wird nach Zeitaufwand berechnet (je angefangene Viertelstunde), dies gilt auch für Folgetermine, Beratungen per Telefon oder Online-Termine.

Materialien (Kinesiotape,...) werden gesondert abgerechnet. Laboruntersuchungen werden separat vom Labor abgerechnet.

Sie werden im Vorfeld über die jeweiligen Kosten informiert.

Die therapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) nach den dort verzeichneten Maximalsätzen berechnet. Da die Gebührenordnung veraltet ist und die Leistungen zu diesen Bedingungen nicht erbracht werden können, werden diese faktorisiert.

Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles von der privaten Krankenversicherung oder Ihrer Zusatzversicherung erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle. Bitte informieren Sie mich direkt vor bzw. beim ersten Termin, ob Sie eine Rechnung mit ausgewiesener heilpraktischer Leistung benötigen.